Diese Verfahren entsprechen den EU Normen und Richtlinien 2000/53/EG (Automobil), 2002/95/EG (RoHS), 2002/96/EG (WEEE), 2003/11/EG. |
Abgeschiedene Schichten aus bleigeführten Bädern enthalten in aller Regel 0,03 bis 0,06 % Blei.
Zulässige Gehalte in abgeschiedenen Schichten aktuell seit dem 20.09.2005 - <0,1 % Blei, <0,01 % Cadmium
CHEMISCH NICKEL – Blei und Kadmium freie Verfahren, sowie RoHS konform – Überblick
Neben der Abscheidung bekannter und relevanter Schichteigenschaften ist es jetzt auch möglich, durch Anwendung eines neuartigen, metallfreien Glanzzusatzes, glänzende Schichten herzustellen. Im Gegensatz zu Kadmium erzeugt dieser Glanzzusatz helle, "weiß"- glänzende Schichten. Durch Reduzierung der Korngrenzen wird das Kristallwachstum in Bezug auf Duktilität und Korrosionsschutz positiv beeinflußt ! |